Unsere Dienstleistungen und Produkte
Finanzdienstleister (E&O)
Versicherungsschutz für Vermögensberater, Versicherungs- vermittler, Wertpapierfirmen/ WPDLU gemäß den Vorgaben der §§ 136a und 137c GewO sowie §§ 3 und 4 WAG
mehrGerichtssachverständige (E&O)
Versicherungsschutz für Gerichtssachverständige und Dolmetscher gemäß den Vorgaben des § 2a Sachverständigen- und Dolmetschergesetz – SDG
mehrImmobilientreuhänder (E&O)
Versicherungsschutz für Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger) gemäß den Vorgaben des § 117 Abs. 8 GewO
mehrVersicherungsvermittler (E&O)
Versicherungsschutz für Versicherungsvermittler (Versicherungsagent, Versicherungsmakler) gemäß den Vorgaben des § 137c GewO
mehrVertrauensschaden- Versicherung mit Cyber-Schutz (Crime Cover)
Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Computerbetrug (Cyber Crime) sowie rechtswidrigen oder vorsätzlichen Handlungen
mehrVermögensschaden-Haftpflichtversicherung Unternehmensleiter (D&O)
Versicherungsschutz für die persönliche Haftung als Organ einer Gesellschaft (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat usw.) gem. § 25 GmbHG oder § 84 AktG
mehrBeschwerdemanagement für Versicherungsvermittler (anlässlich der IDD-Richtlinie)
Gemäß den Vorgaben der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IDD) und zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsvermittler (EIOPA-BoS-13/164)
mehrDie Abwehrdeckung ist ein wesentlicher Aspekt beim Versicherungsschutz!
„Es geht nicht darum was man getan hat, sondern darum was einem unterstellt wird, das man (nicht) getan haben soll.“
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass sehr viele Schadenersatzansprüche für angebliche (Beratungs)Fehler sich im Nachhinein als nicht berechtigt herausstellen. Dennoch erfordert die erfolgreiche Abwehr solcher unberechtigter Ansprüche viel Geld für Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Wenn diese nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind, müssen diese vorab „aus der eigenen Tasche“ bezahlt werden.
„Nach der Beratung ist vor der Klage“
In einem Schadenfall haften die Verursacher mit ihrem gesamten Vermögen. Aufgrund zahlreicher Entscheidungen, die im täglichen Wirtschaftsleben getroffen werden, kann es sehr rasch vorkommen, dass man mit einer (un-/berechtigten) Schadenersatzforderung konfrontiert wird und sich auf eigene Kosten frei beweisen muss (Beweislastumkehr). Das finanzielle Risiko ist enorm und daher nicht zu unterschätzen, denn während juristische Personen (wie GmbH, AG usw.) mit ihrem Vermögen haften, haften natürliche Personen mit ihrem gesamten (Privat)Vermögen.
Entwicklung weiterer Deckungskonzepte
Durch die Entwicklung der Vertrauensschadenversicherung (Crime Cover) können nun in der Finanzdienstleistungsbranche auch Vermögensschäden aus Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Computerbetrug oder aus sonstigen vorsätzlichen Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen über unerlaubte Handlungen zum Schadenersatz verpflichten, gedeckt werden.
Richtige Auswahl des Versicherungsschutzes
Auf Grund komplexer Sachverhalte bei Vermögensschäden und deren weitreichenden Folgen, ist es von enormer Bedeutung, dass die Auswahl des Versicherungsschutzes nicht auf die Höhe der Prämie reduziert wird sondern auch die Bedingungen, die finanzielle Stärke des Versicherers und das Wissen und die Erfahrung des Underwriting in die Entscheidung miteinbezogen werden. Eine falsche Entscheidung kann sehr teuer werden und die Existenz bedrohen – da ein nicht versicherter Schaden aus der eigenen Tasche bezahlt werden müsste, was wiederum negative finanzielle Auswirkungen haben kann.
Aktives Management der Deckungskonzepte
Beauftragt durch die Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Wien, werden seit 1995 aufgrund sich ständig ändernder rechtlicher Vorgaben im Berufs- und Gewerberecht unsere Deckungskonzepte laufend angepasst, um so einen optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Weiterentwicklung der Versicherungsbedingungen
Durch zahlreiche Produktinnovationen konnte zum Beispiel erreicht werden, dass im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der jeweilige Gewerberechtsumfang als versichertes Risiko definiert wurde, sowie die Möglichkeit einer entsprechend langen Vor- und Nachdeckung besteht.
Schadensabwicklung und Vollservice vor Ort
Wir sind Ihr Serviceunternehmen und arbeiten rasch und effizient, um Ihren Ansprüchen gerecht zu werden. Unsere Unternehmensstruktur gewährleistet prompte Serviceleistungen wie zum Beispiel der Angebotsstellung, der Polizzierung, dem Prämieninkasso und der Schadensabwicklung.