Am 13. März 2025 hatte die Höher Akademie das Vergnügen, Georg Winter von der GrECo International Holding AG als Referenten zu begrüßen. Sein Vortrag zum Thema „Strategien für moderne Risikosteuerung und Unversicherbarkeit“ behandelte zentrale Fragen, die Unternehmen in einer zunehmend komplexen Risikolandschaft bewegen.
Die Veranstaltung startete mit einer Analyse aktueller Herausforderungen. Anschaulich wurde aufgezeigt, wie globale Krisen, Umweltrisiken, gesellschaftliche Veränderungen und die digitale Transformation zu einer Ausweitung und Veränderung von Risiken führen, die oft nicht mehr oder nur schwer versicherbar sind. Besonders eindrücklich wurden die wachsende Schere der Unversicherbarkeit und deren Konsequenzen für Unternehmen dargestellt.
Ein Schwerpunkt des Vortrags lag auf der Bedeutung einer ausgewogenen Risikofinanzierung. Verschiedene Ansätze zur Risikosteuerung wurden vorgestellt, darunter Vermeidung, Verminderung und Risikotransfer. Besonderes Augenmerk wurde auf die zunehmende Relevanz der Risikoeigentragung mittels sogenannter Captive-Versicherungen gelegt. Captives sind unternehmenseigene Versicherungsgesellschaften, die speziell zur Abdeckung von Risiken aus der Konzernfamilie gegründet werden und somit als effektive Risikomanagementinstrumente strategische Vorteile bieten.
Georg Winter erläuterte die Wirkungsweise und Vorzüge von Captives, darunter Kosteneinsparungen bei Gesamtrisikokosten und im Risikotransfer, die Möglichkeit, langfristig Kapital aufzubauen sowie Schutz vor Schwankungen auf dem Versicherungsmarkt. Er stellte anschaulich verschiedene Formen von Captives vor, wie Single Parent, Multi Parent, Protected Cell und Virtual Captives sowie die Unterschiede zwischen Erstversicherungs- und Rückversicherungs-Captives.
Ein weiterer interessanter Aspekt waren die finanziellen Vorteile von Captives im Vergleich zur internen Selbstversicherung (z.B. über Cash-Flow), insbesondere in bereits etablierten Domizilen mit günstigen regulatorischen Rahmenbedingungen. Diese erlauben steuerbegünstigte Rückstellungen, die den Kapitalaufbau zur Risikotragung unterstützen. Gleichzeitig wurden die regulatorischen Herausforderungen in Österreich kritisch beleuchtet. Captives sind hierzulande steuerrechtlichen Nachteilen und der Handhabung des komplexen Aufsichtsrechts ausgesetzt, was viele österreichische Unternehmen veranlasst, ihre Captives im Ausland zu gründen.
Zum Abschluss machte Georg Winter deutlich, dass Österreich attraktive Rahmenbedingungen schaffen sollte, um Captives als strategisches Instrument zur Risikosteuerung für heimische Unternehmen zugänglicher zu machen. Denn letztendlich stärken Captives die Resilienz von Unternehmen und helfen, in einer zunehmend unsicheren Welt nachhaltiger zu agieren.
Q&A
Am Ende des Vortrags von Georg Winter blieb noch Zeit für eine ausführliche Q&A-Session. Hier die interessantesten Fragen und Antworten zum Nachlesen:
Versicherbarkeit von Industrierisiken
Antwort: Das Ziel sollte es stets sein, die Gesamtrisikokosten (Total Costs of Risks) zu optimieren. Bei der Betrachtung dieser werden alle Faktoren berücksichtigt, wie z.B. die Kosten für Risikobewältigung durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, die Kosten für den Risikotransfer und die Kosten für selbst getragene Schäden. Diese Faktoren werden gegenübergestellt, um den effizientesten Weg einer balancierten Risikofinanzierung zu berechnen. Es hängt also von all diesen Faktoren ab, welche Strategie am sinnvollsten ist.
Aus Sicht der Versicherung und der Nachhaltigkeit ist jeder Schaden, der nicht eintritt, positiv zu bewerten. Vor allem auch zur Vermeidung von in der Regel nicht versicherbaren Folgeschäden, wie Reputations- und Kundenverlust sind präventive Maßnahmen essenziell. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zur Risikovermeidung und Risikoverminderung zu priorisieren.
Wenn ein Risiko zu adäquaten Risikoprämien auf dem Versicherungsmarkt transferiert werden kann, ist das natürlich auch eine begrüßenswerte Strategie im Rahmen der Risikobewältigung. Zusammengefasst lässt sich sagen, es ist also nicht nur sinnvoll, Risiken zu versichern, sondern auch ein umfassendes Risikomanagement zu betreiben, um Schäden zu verhindern, die Gesamtrisikokosten zu optimieren und eine nachhaltige Risikofinanzierung zu gewährleisten.
Antwort: Recyclingunternehmen sind Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und tragen wesentlich zur Kreislaufwirtschaft bei. Es zeichnet sich ein Trend ab, dass Versicherer das sogenannte „Green Underwriting“ fördern möchten, bei dem umweltfreundliche und nachhaltige Projekte und Branchen bevorzugt werden. Allerdings haben Recyclingunternehmen eine hohe Schadensanfälligkeit, was sich in den bisherigen Schadenerfahrungen widerspiegelt. Diese technischen Underwriting-Kriterien sind derzeit noch wichtiger als Nachhaltigkeitskriterien.
Die Kreislaufwirtschaft stellt natürlich nicht nur ein Risiko, sondern auch eine große Chance dar. Das Problem besteht jedoch darin, dass diese Chancen und Innovationen oft nicht genutzt werden können, wenn traditionelle Versicherungsanbieter keine passenden Lösungen zur Verfügung stellen. Hier kommen Captives ins Spiel, die als Brücke für diese grünen Transformationsrisiken dienen können. Captives ermöglichen es Unternehmen, ihre eigenen Versicherungsprogramme zu erstellen und so spezifische Risiken besser abzudecken.
Antwort: Das hängt vom Zeitpunkt und spezifischen Risiko ab. Es gibt unterschiedliche Tendenzen in den verschiedenen Versicherungssparten.
Besonders bei Naturgefahrenrisiken ist zu beobachten, dass wir nicht zu den Preisniveaus von vor fünf Jahren zurückkehren werden. Im Gegenteil, es ist zu erwarten, dass die Preise weiter steigen werden. Diese Entwicklung ist auf die steigende Häufigkeit und Schwere von Naturkatastrophen zurückzuführen, die zu höheren Schadenssummen führen. Rückversicherer müssen daher ihre Prämien anpassen, um die gestiegenen Risiken abzudecken. Dies führt dazu, dass der Rückversicherungsmarkt strikter agiert und höhere Anforderungen an die Erstversicherer stellt.
Allgemein lässt sich jedoch feststellen, dass die Kapitalausstattung des Rückversicherungsmarktes 2024 einen neuen Höchststand erreicht hat. Auch die Prognosen für 2025 sehen stabil aus. Dadurch können wir erwarten, dass in verschiedenen Sparten die Flexibilität wieder zunehmen wird.
Steuerliche und aufsichtsrechtliche Fragestellungen
Antwort: Prämienzahlungen an Captive-Versicherungen sind stets den Zahlungen an traditionelle Versicherungsunternehmen gleichgestellt. Mit wenigen Ausnahmen unterliegen Prämien grundsätzlich der Versicherungssteuer. Dies gilt auch für Prämien, die an Captive-Versicherungen gezahlt werden und zwar unabhängig davon, ob diese an eine Erstversicherungs-Captive oder über einen Fronting-Versicherer an eine Rückversicherungs-Captive fließen.
Ein wesentlicher Vorteil gegenüber der internen Selbstversicherung besteht darin, dass die vom Unternehmen gezahlten Prämien steuerlich, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
Antwort: Ja, Captives sind in Österreich aufsichts- und steuerrechtlich analog Versicherungsunternehmen zu behandeln und unterliegen somit der Solvency II als übergeordneten europäischen Rechtsrahmen und dem Versicherungsaufsichtsgesetz auf nationaler Ebene. Es müssen also die Anforderungen der Solvency II an Finanzausstattung, Aufsichtsrecht, Berichte und Transparenz erfüllt werden.
Aktuell findet eine Überarbeitung der Solvency II Richtlinie statt, die insbesondere das Rahmenwerk für Proportionalität betrifft. Dieses zielt darauf ab, regulatorische Standards entsprechend der Größe und Komplexität von Versicherungsunternehmen anzuwenden. Es wird erwartet, dass die Proportionalität für „small and non-complex undertakings“ (SNCUs) verbessert wird. In die Kategorie der SNCUs könnten auch Captives bestimmter Größenordnungen fallen. Demnach wird erwartet, dass die Rahmenbedingungen für Captives in Europa verbessert werden.
In etablierten Captive Domizilen gibt es bereits Erleichterungen im Gründungsprozess, Aufsichtsrecht und Steuerrecht.
Anwendungsbereich
Antwort: Ursprünglich wurden Captives vor allem von großen multinationalen Unternehmen genutzt. Heute sind sie jedoch auch für mittelständische Unternehmen (KMUs) zugänglicher, insbesondere wenn diese über ein hohes Risikobewusstsein und die Kapazität verfügen, Risiken intern zu managen. Die Entscheidung, eine Captive zu gründen, hängt stark von der individuellen Risikosituation und den geschäftlichen Anforderungen des jeweiligen Unternehmens ab.
Antwort: Grundsätzlich können alle Versicherungssparten in eine Captive übertragen werden, einschließlich D&O-Versicherungen. Dies ist jedoch bisher nicht weit verbreitet und mit einigen Risiken verbunden.
Während Side B (Firmenenthaftung) und Side C Deckungen (Deckung der Gesellschaft selbst) weniger problematisch sind, gibt es vor allem zu Side A Deckungen, also der Deckung für natürlich versicherte Personen wie einzelne Vorstandsmitglieder und Führungskräfte, immer wieder Diskussionen. Neben teilweisen rechtlichen Hürden in einzelnen Ländern, gibt es auch praktische Themen, die gegen eine Eigentragung sprechen, da insbesondere in Kontinentaleuropa bei einem Innenanspruch ein Interessenkonflikt entsteht: Das Unternehmen geht gegen einen Manager vor und die Captive als Tochterunternehmen soll die Verteidigung übernehmen? Dennoch gibt es Entwicklungen in Captive Domizilen, die nach und nach die Möglichkeit schaffen, A Deckungen in Captives aufzunehmen.
Allerdings werden D&O-Versicherungen in der Regel gut durch den traditionellen Versicherungsmarkt abgedeckt. Dieser bietet oft umfassende und bewährte Lösungen für D&O-Risiken, sodass eine Captive in diesem Bereich möglicherweise weniger notwendig ist. Der Einschluss von D&O in eine Captive könnte sich vor allem für Unternehmen mit großen Deckungsstrecken lohnen.
Antwort: Ja, als Maklerunternehmen ist es möglich, eine Captive zu gründen, die speziell das Cyberrisiko der Kunden abdeckt.
Um dies zu erreichen, kann eine Protected Cell Company (PCC) in einem geeigneten Domizil gegründet werden. Dadurch wird die notwendige Infrastruktur für Klienten geschaffen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch eine Captive den aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterliegt, wie sie für traditionelle Versicherungsunternehmen gelten. Dies umfasst die Einhaltung der Solvency II-Richtlinie, ausreichende Eigenmittel und die Aufsicht durch die zuständigen Behörden.
Antwort: Employee Benefits werden oft als eigene Captive Gesellschaft gegründet, um spezifische Risiken und Anforderungen besser abzudecken. Grundsätzlich gibt es keine besonderen Herausforderungen oder Anforderungen, die sich von anderen Captive-Gesellschaften unterscheiden.
Besonders in den USA sind Captives für Employee Benefits relevant, da viele Risiken nicht durch die Sozialversicherung abgedeckt werden. Aufgrund des hohen Prämienvolumens bieten sich hier viele Möglichkeiten zur Kostenreduktion und besseren Kontrolle über die Versicherungspläne an. Auch in Europa geht es darum, eine entsprechende Pooling-Lösung zu finden, um die Kosten der Employee Benefits zu optimieren und eine bessere Risikoverteilung zu erreichen. Zu berücksichtigen sind bei solchen Versicherungslösungen immer allfällige regionale gesetzliche Anforderungen, um beispielsweise steuerliche Belastungen für die versicherten Arbeitnehmer:innen bestmöglich zu vermeiden oder zu vermindern.
Antwort: Es gibt in etwa ein Dutzend österreichische Unternehmen, die eine Captive betreiben. Zu beachten ist, dass diese Unternehmen zwar ihre Konzernzentralen in Österreich haben, ihre Captive-Vehikel jedoch aufgrund attraktiverer Bedingungen in ausländischen Domizilen angesiedelt sind.
Antwort: Die Ansiedlung von mehr Captives in Österreich würde dem Staat zahlreiche Vorteile bringen. Erstens würde dies die Innovationskraft der heimischen Wirtschaft fördern, da Unternehmen ihre Risiken leichter selbst tragen und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln könnten. Zweitens würde das Risikobewusstsein gestärkt, was zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beiträgt. Drittens würde die wirtschaftliche Stabilität erhöht, da Österreich als bedeutender Finanzplatz in Zentral- und Osteuropa gestärkt würde. Viertens würden Versicherer entlastet, da das Risiko für Schäden reduziert wird. Schließlich würde die optimierte Finanzierung durch die Sammlung und Analyse von risikobezogenen Daten ermöglicht. Insgesamt würde die Etablierung von Captives sowohl den Unternehmen als auch der gesamten Wirtschaft zugutekommen.
Wir stellen fest, dass das Interesse an Captives als effektives Risikomanagement Instrument groß ist. Aufgrund der ungünstigeren Rahmenbedingen hier, entscheiden sich heute Unternehmen ihre Captives im Ausland zu gründen. Das stärkt die Finanzplätze der Captive-Domizile – und nicht Österreich.
Operative Fragestellungen
Antwort: Captives sind auf langfristige Risikomanagementziele abgestimmte Instrumente. Daher ist es vor der Entscheidung zur Gründung einer Captive wichtig, eine sogenannte Machbarkeitsstudie durchzuführen. Im Rahmen dieser Studie wird unter anderem auch geprüft, ob und welche Rolle eine Captive bei bestehenden Lösungen einnehmen kann, zum Beispiel bei der Programmstrukturierung, bei Rückversicherungsplatzierungen etc. Das heißt, dieser Punkt ist einzelfallbezogen zu betrachten und mit dem Versicherer zu verhandeln. Schließlich ist die Implementierung einer Captive auch ein starkes Signal an den Versicherer, dass das Unternehmen ein hohes Risikobewusstsein hat – eine Win-Win Situation sozusagen.
Als Richtwert für die Dauer von der Machbarkeitsstudie bis zur Implementierung kann man 6-12 Monate in etablierten Domizilen annehmen. In Österreich oder Deutschland ist von einer mehrjährigen Vorlaufzeit auszugehen.
Antwort: Hier gibt es viel Flexibilität. Der Erstversicherer muss nicht zwingend einen Prozentsatz am Risiko selbst tragen, da auch reines Fronting möglich ist. Eine Captive kann sich proportional im Layer als Rückversicherer beteiligen oder auf Quarter Share Basis nach einem Grundselbstbehalt als Rückversicherer eingesetzt werden.
Im Captive Design Prozess, insbesondere in der Gründungsphase, ist es wichtig, genau festzulegen, wo der „Sweet Spot“ der Captive liegt. Dies bedeutet, dass man sorgfältig abwägen muss, welche Risiken und in welchem Umfang die Captive übernehmen soll, um eine optimale Risikoverteilung und Kosteneffizienz zu erreichen.
Antwort: Ja, es ist möglich, aus einer Captive Kapital für Risikominimierungsmaßnahmen zu entnehmen, wobei dies je nach Domizil unterschiedlich gehandhabt wird. Es ist wichtig zu vermeiden, dass Liquidität in der Captive geparkt wird und somit nicht mehr verwendet werden kann. Daher kann eine Captive grundsätzlich auch ein Darlehen an das Mutterunternehmen geben. Im Rahmen des gesamten Treasury-Managements kann der Cashflow der Captive zu einem gewissen Teil in das Gesamt-Cashflow-Management des Unternehmens eingebracht werden.
Es gibt bereits Fälle, in denen die Captive die Kosten der Risikominderung mitgetragen hat, um die Risikoverbesserung zu unterstützen. Dies zeigt, dass Captives flexibel eingesetzt werden können, um sowohl Versicherungsschutz zu bieten als auch aktiv zur Risikominimierung beizutragen. Zu berücksichtigen sind aber die Solvabilitätskapitalanforderungen, um jederzeit der versicherungsvertraglichen Leistungspflicht nachkommen zu können.
Antwort: Ja, für Verträge, die eine Captive zeichnet, gelten die gleichen Gesetze und Normen wie für traditionelle Versicherer. D. h. auch hier ist bei der Gestaltung der Deckung zu prüfen, ob diese gegen Regulatorien verstoßen – z. B. bei Verstoß gegen Verbot und Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften (§ 879 ABGB). Das kann bei Geldbußen wegen eines Vorsatzdeliktes durchaus der Fall sein. Auch Sanktions-Themen unterliegen den geografisch gültigen Regulatorien wie im traditionellen Versicherungsgeschäft.
Zudem müssen Captives den gleichen versicherungsmathematischen Vorgaben wie traditionelle Versicherer folgen. Wenn ein Risiko nicht versicherbar ist, weil nicht genügend Daten zur Modellierung vorliegen, wird es auch in einer Captive nicht so einfach versicherbar sein.
Der strategische Mehrwert einer Captive liegt darin, dass sie für Risiken eingesetzt werden kann, für die es auf dem konventionellen Versicherungsmarkt keine Lösungen gibt, die aber dennoch versicherungstechnisch recht gut kalkuliert werden können. Ein Beispiel hierfür sind non-physical damage business interruption (Betriebsunterbrechung ohne Sachschaden) oder Absatzrückgänge, für die es am Markt keine Versicherungslösungen gibt, die aber aufgrund vorhandener Daten modelliert werden können. Dies ist ein wesentlicher strategischer Punkt.
Antwort: Es ist entscheidend, die Deckung so zu gestalten, dass Kulanzzahlungen vermieden werden. Die Deckung sollte dort erfolgen, wo sie notwendig ist. Ansonsten sollten Risiken bewusst selbst getragen werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass bei fast allen Versicherungsprogrammen, die über Captives gezeichnet werden, keine vollständige Eigentragung über die Captive erfolgt, sondern Rückversicherungsinstrumente in verschiedensten Formen berücksichtigt werden. Zudem ist festzulegen, wer die Schäden freigibt – ob Erstversicherer als Frontingversicherer oder Captive Manager. Dies variiert von Fall zu Fall.
Antwort: Fakt ist, dass gesetzliche Bestimmungen zum Bereicherungsverbot auf Schadenleistungen über Captives genauso zur Anwendung kommen, wie bei traditionellen Versicherungen. In Europa ist das Bereicherungsverbot im Versicherungsvertrag ein grundlegendes Prinzip des Versicherungsrechts, das sicherstellen soll, dass Versicherungsnehmer durch Versicherungsleistungen nicht übermäßig bereichert werden sollen.
Zu den anderen Rechtsräumen lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten, sondern ist vielmehr detailliert zu prüfen. So gibt es in den USA beispielsweise nach meinem Wissen vergleichbare Bestimmungen über verschiedene regulatorische Mechanismen, wie dem Indemnity Principle, das besagt, dass der Versicherungsnehmer nur für den tatsächlich entstandenen Schaden entschädigt werden soll und nicht übermäßig bereichert werden dürfte. Außerdem wird speziell in den USA das Versicherungsrecht hauptsächlich auf Ebene der Bundesstaaten geregelt. Sie sehen, das ist auf globaler Ebene betrachtet ein komplexes Thema, das im Einzelfall durch eine Rechtsanwaltskanzlei zu verifizieren ist.
Antwort: Captives sind üblicherweise für die Absicherung von Risiken der eigenen Konzernfamilie angedacht. Risikostreuung erfolgt in der Regel über die Anzahl der Standorte und die Kombination verschiedener Versicherungssparten.
Captives, die mehrere Einzelunternehmen einschließen, können ebenso der Risikostreuung dienen. Bei solchen Pooling Lösungen ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Schäden anderer Pool Mitglieder mitgetragen werden müssen, ohne Kontrolle über deren Risikoportfolio und -management zu haben.
Wiener Neustadt, 24.04.2025