Ein Versicherungsagent ist, wer von einem Versicherer/Versicherungsunternehmung ständig damit betraut ist, für diesen Produkte zu vermitteln oder für diesen Versicherungsverträge zu vermitteln oder zu schließen (§ 43 Abs. 1 VersVG). Konkretisiert werden die Rechte im Agenturvertrag, wobei diese je nach Vereinbarung meist das Inkasso von Beiträgen und Prämien ausschließen. Um Verwechslungen mit artverwandten Berufen (z.B. Versicherungsmakler) bzw. Irrtümer auszuschließen, sind insbesondere die Vorgaben nach § 137 ff Gewerbeordnung einzuhalten. Der Versicherungsagent handelt immer im Auftrag derjenigen Versicherungsunternehmung oder Versicherungsagenturen, zu denen er eine „vertragliche Bindung“ unterhält. Ein Versicherungsagent ist auch berechtigt sein Geschäft im Rahmen der Gewerbeordnung als Mehrfach-Agent auszuüben, das bedeutet, dass er mehrere vertragliche Bindungen zu verschiedenen, einander konkurrierenden Versicherungsgesellschaften unterhält. Außerdem muss bei der Gewerbeanmeldung eine aufrechte Haftpflichtversicherung vorliegen.

  • Foto:

    Täuschungsschaden nicht versichert

    Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hagen zeigt, dass Cyber-Versicherungen nicht jeden Betrugsfall abdecken.

    Mehr erfahren
  • Foto:

    Die Anzeigepflicht beim Versicherungsabschluss

    Wer beim Abschluss einer Versicherung ungenau antwortet, riskiert mehr als gedacht. Hier erfahren Sie, was die vorvertragliche Anzeigepflicht bedeutet.

    Mehr erfahren
  • Foto:

    Cold Calling mit KI

    Wie weit darf Automatisierung im Vertrieb gehen? Ein Blick auf Chancen und Grenzen.

    Mehr erfahren
  • Foto:

    Berufshaftpflicht verstehen

    Rechtliche Fallstricke vermeiden: Was die Berufshaftpflicht wirklich leistet.

    Mehr erfahren
  • Anfrage