Ein Haftungsfall kann auch Jahre nach einer Beratung entstehen – und schnell eine existenzbedrohende Größenordnung erreichen. Umso wichtiger ist es, Risiken nicht nur verständlich zu erklären, sondern die Beratung und die Entscheidungen des Kunden auch nachvollziehbar zu dokumentieren.

Wie entscheidend das sein kann, zeigt ein Fall eines langjährigen Kunden der Höher Insurance Services GmbH. Im Verfahren vor dem Landesgericht Wiener Neustadt (06.01.2016, 20 Cg 17/15h) wurde gegen den Berater eine Haftung von mehr als 100.000 Euro geltend gemacht.

Die Klage wurde abgewiesen. Ausschlaggebend waren unter anderem die nachweisbare Risikoaufklärung und der dokumentierte Beratungsverlauf. Der Fall liefert damit wichtige Erkenntnisse für die tägliche Beratungspraxis.

Der Fall: Fremdwährungskredite und eine Deckungslücke von über 100.000 Euro

Die Kläger hatten zwei Fremdwährungskredite in Schweizer Franken aufgenommen. Als Tilgungsträger dienten drei Lebensversicherungen.

Eine im Oktober 2014 vorgenommene Schadensabschätzung kam zu dem Ergebnis, dass gegenüber einer konventionellen Eurofinanzierung ein wirtschaftlicher Nachteil von 100.673,05 Euro entstanden sei.

Die Kläger machten geltend, über die Risiken der empfohlenen Finanzierungskonstruktion nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein. Sie begehrten daher gerichtlich die Feststellung, dass der Berater für bereits entstandene sowie mögliche zukünftige Schäden aus der Finanzierung haften müsse.

Für den betroffenen Berater stand damit eine Haftung im sechsstelligen Bereich im Raum.

Was vor Gericht entscheidend wurde

Im Verfahren rückte eine Frage besonders in den Mittelpunkt:

Was wurde den Kunden bei der Beratung tatsächlich erklärt – und lässt sich dies Jahre später noch nachweisen?

Das Gericht stellte fest, dass die Kläger über wesentliche Risiken der Finanzierung informiert worden waren. Die schriftlichen Unterlagen enthielten Hinweise unter anderem auf Wechselkursschwankungen, Zinsänderungen und die Volatilität von Fondsanlagen.

Auch als sich die wirtschaftliche Situation später negativ entwickelte, hielten die Kläger an der Fremdwährungslösung fest. Bei einem ausführlichen Gespräch mit ihrer Bank am 29.06.2010 wurden die bestehenden Risiken erneut thematisiert. Der beklagte Berater war bei diesem Gespräch anwesend.

Für das Gericht war damit nachvollziehbar, dass die Kläger die relevanten Risiken kannten.

Das ist eine zentrale Erkenntnis für die Beratungspraxis: Es genügt im Streitfall nicht, sich daran zu erinnern, richtig beraten zu haben. Entscheidend kann sein, dass sich die Aufklärung später auch nachvollziehbar belegen lässt.

Warum der Berater nicht haftete

Nach der Beweisaufnahme kam das Gericht zum Ergebnis, dass kein Beratungsfehler vorlag.

Verwirklicht hatte sich insbesondere ein Risiko der Wechselkursentwicklung, über das zuvor aufgeklärt worden war. Die zur Verfügung gestellten Informationen zur Kreditentwicklung waren nach Ansicht des Gerichts verständlich und nachvollziehbar.

Hinzu kam ein weiterer rechtlich wesentlicher Punkt: die Verjährung.

Bereits aufgrund des Gesprächs vom 29.06.2010 war den Klägern die kritische Entwicklung bekannt. Der später geltend gemachte Anspruch war daher nach Auffassung des Gerichts bereits verjährt.

Die Klage wurde abgewiesen und eine mögliche Haftung von mehr als 100.000 Euro erfolgreich abgewehrt. Der Kunde der Höher Insurance Services GmbH wurde dabei von einem Höher-Vertrauensanwalt rechtlich vertreten.

5 Learnings für Vermittler aus diesem Fall

1. Risikoaufklärung konkret dokumentieren

Allgemeine Hinweise können im späteren Streitfall zu wenig sein. Wesentliche Risiken eines Produkts oder einer Finanzierung sollten konkret angesprochen und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die entscheidende Frage Jahre später lautet häufig nicht nur: „Habe ich darüber gesprochen?“, sondern auch: „Kann ich nachweisen, worüber ich gesprochen habe?“

2. Kundenentscheidungen nachvollziehbar festhalten

Im vorliegenden Fall war relevant, dass die Kunden trotz Kenntnis der negativen Entwicklung an ihrer Finanzierung festhielten.

Gerade wenn ein Kunde nach einer erneuten Risikoaufklärung bewusst an einer bestehenden Lösung festhält, sollte auch diese Entscheidung dokumentiert werden.

3. Beratung endet nicht zwingend mit dem Vertragsabschluss

Verändern sich Rahmenbedingungen wesentlich oder werden Risiken für den Kunden konkret erkennbar, können spätere Gespräche eine wichtige Rolle spielen. Auch solche Gespräche sollten daher mit derselben Sorgfalt dokumentiert werden wie die ursprüngliche Beratung.

4. Verständlichkeit ist entscheidend

Dokumentation sollte nicht nur möglichst umfangreich, sondern vor allem nachvollziehbar sein.

Im Verfahren spielte eine Rolle, dass die Informationen zur Entwicklung der Finanzierung laut Gericht leicht verständlich waren. Gute Dokumentation sollte deshalb so gestaltet sein, dass auch Jahre später ein außenstehender Dritter nachvollziehen kann, welche Risiken besprochen wurden.

5. Auch unbegründete Ansprüche müssen professionell abgewehrt werden

Selbst eine ordnungsgemäße Beratung verhindert nicht automatisch, dass ein Berater später mit Schadenersatzforderungen konfrontiert wird.

Der Fall zeigt deshalb zwei unterschiedliche Ebenen des Risikomanagements: möglichst sorgfältig beraten und dokumentieren – und gleichzeitig für den Fall vorsorgen, dass dennoch ein Haftungsanspruch erhoben wird.

Gute Dokumentation ist Teil des eigenen Risikomanagements

Der Fall macht deutlich, welchen Stellenwert eine professionelle Beratungsdokumentation haben kann.

Risikoaufklärung ist dabei nicht bloß eine formale Pflicht. Sie schützt den Kunden, weil Risiken und mögliche Konsequenzen transparent gemacht werden. Gleichzeitig kann sie dem Vermittler helfen, Jahre später nachzuweisen, dass eine Beratung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Der entscheidende Gedanke lautet daher:

Beratung sollte immer auch mit Blick auf die spätere Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

Denn ein Haftungsvorwurf kann Jahre später erhoben werden – zu einem Zeitpunkt, an dem Erinnerungen verblasst sind und einzelne Gespräche ohne entsprechende Unterlagen kaum noch rekonstruiert werden können.

Aus der Praxis für die Praxis: Höher Akademie

Genau deshalb werden dieser und vergleichbare Fälle aus der Beraterhaftung auch in Fachvorträgen der Höher Akademie behandelt.

Anhand realer Haftungssituationen lässt sich besonders anschaulich zeigen, welche Details einer Beratung später relevant werden können, wo typische Risiken liegen und wie Vermittler ihre eigene Beratungs- und Dokumentationspraxis verbessern können.

Damit entsteht aus einem abgeschlossenen Haftungsfall ein konkreter Nutzen für die tägliche Arbeit: aus Erfahrungen lernen, Risiken früher erkennen und die eigene Beratungspraxis nachhaltig verbessern.

Der Fall zeigt zugleich, wie Prävention und Absicherung zusammenspielen können: durch fachliche Weiterbildung und sorgfältige Dokumentation auf der einen Seite sowie professionelle Unterstützung, wenn dennoch ein Haftungsanspruch erhoben wird, auf der anderen.

Wr. Neustadt, 02.09.2026

Bildnachweis: envato

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