Für viele Versicherungsvermittler sind Vergleichsportale in der täglichen Anwendung inzwischen oft nicht mehr wegzudenken. Schließlich liegen die Vorteile auf der Hand:

Durch Eingabe der entsprechenden Risikodaten spuckt das Programm wie von Zauberhand einen Versicherungsvergleich aus, der letztendlich nur noch analysiert werden muss um das bestmögliche Versicherungsprodukt (oder zumindest das günstigste) für den Kunden zu ermitteln. Was früher oft ein mühsamer und langwieriger Prozess war, geht mithilfe von Vergleichsportalen inzwischen rasch und übersichtlich – doch, gibt es nicht auch Nachteile oder Gefahren beim Verwenden dieser Tools? Wir haben nachfolgend drei wichtige Gefahrenquellen beim Verwenden von Vergleichsportalen zusammengefasst:

Als Versicherungsmakler ist man grundsätzlich dazu verpflichtet, den gesamten Versicherungsmarkt zu analysieren. Diese Verpflichtung kann zwar prinzipiell eingeschränkt werden (beispielsweise durch einen Passus in den AGB, dass nur in Österreich ansässige Versicherer berücksichtigt werden), jedoch bleibt weiterhin ein Risiko, dass das Vergleichsportal nicht alle nötigen Versicherer berücksichtigt. Dies kann im Worstcase dazu führen, dass Verstöße gegen das Maklergesetz sowie die Standesregeln für Versicherungsvermittlung vorliegen, da keine entsprechende Marktanalyse seitens des Maklers durchgeführt wurde.

Unser Tipp: Überprüfen Sie gründlich, ob das Vergleichsportal auch alle Versicherer berücksichtigt, welche Sie gemäß Ihren Geschäftsbedingungen ebenso berücksichtigen müssen.

Häufig implementieren Vergleichsportale die Produktunterlagen und Vertragsbedingungen, nachdem sie diese vom jeweiligen Versicherer bezogen haben. Ändert der Versicherer nun beispielsweise die Tarifierung oder die Annahmekriterien, so besteht die Gefahr, dass diese Änderungen erst zeitlich verspätet im Vergleichsportal berücksichtigt werden. Für den Vermittler bedeutet dies in Zwischenzeit womöglich, dass er sich auf veraltete Berechnungen oder Vertragsunterlagen stützt, was zur Folge hat, dass der Versicherer einen Antrag des Kunden auf Versicherungsschutz nicht oder nur abweichend polizziert. Auch dies ist ein mögliches Einfallstor für Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler.

Unser Tipp: Überprüfen Sie die AGB des Vergleichsportales, ob und wie oben beschriebene Fälle haftungstechnisch geregelt sind.

Viele verschiedene Versicherer bedeuten in der Regel auch viele verschiedene Parameter, welche zur Berechnung von Angeboten nötig sind. Die Komplexität bzw. der Umfang dieser Parameter hängt zwar häufig von der Versicherungssparte ab, aber dennoch sollte man sich nicht blind auf die ermittelten Angebote von Vergleichsportalen verlassen. Häufig benötigen Versicherer zusätzliche Informationen, die nicht bei der Risikodatenerhebung des Vergleichsportales abgefragt wurden, um einen eingereichten Antrag auch wirklich polizzieren zu können. Das nachträgliche Einholen von Informationen beim Kunden kann (vor allem, wenn man es grundsätzlich vermeiden hätte können) nicht nur mühsam sein, sondern auch eine Haftungsfalle für den Vermittler darstellen – beispielsweise, wenn dieser dem Kunden den Versicherungsschutz für seine Reise zugesagt hat, nun aber nicht polizziert werden kann und der Kunde aufgrund seiner Reise nicht mehr erreichbar ist.

Unser Tipp: Viele Versicherer besitzen ein eigenes Webportal, wo ebenso Berechnungen und Antragstellungen durchgeführt werden können. Überprüfen Sie vor Vertragsabschluss mit dem Kunden, ob im versicherungsinternen Webportal zusätzliche Informationen nötig sind, die im Vergleichsportal als nicht erforderlich gekennzeichnet wurden, um einen möglichst reibungslosen Antragsprozess vorzubereiten.

Fazit

Vergleichsportale stellen ohne Frage eine wesentliche Arbeitserleichterung für Versicherungsmakler dar, jedoch sollte die Nutzung stets mit Bedacht und unter Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen (unter anderem Maklergesetz, Standesregeln für Versicherungsvermittlung) erfolgen. Zudem empfiehlt es sich, im Vorhinein die Haftungssituation abzuklären, um bei Schadenersatzansprüchen keine böse Überraschung zu erleben. Weiters hilfreich kann sein, Vergleichsportale (wie der Name schon sagt) bloß für einen groben Vergleich zu nutzen und die Detailberechnungen sowie die Antragstellung (sofern möglich) über die Portale der jeweiligen Versicherer durchzuführen.

Wiener Neustadt, am 23.08.2023

Bildnachweis: © mdjaff / Freepik

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