Absicherung gegen private Haftungsansprüche

Als Immobilienmakler, -verwalter und Bauträger haben Sie ein breites Tätigkeitsspektrum und tragen große Verantwortung. Für Schäden die durch Fehlberatung, falsches Tun oder Unterlassung Ihrerseits zustande kommen, haften Sie uneingeschränkt mit dem Vermögen.

Eine speziell auf ihre Branche abgestimmte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor privaten finanziellen Folgen eines Berufsvergehens. Damit Ihr Vermögen auf der sicheren Seite ist!

Die Höher Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Immobilientreuhänder besteht aus:

Gesetzliche Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden

  • Umfassung aller gesetzlich verpflichtenden Deckungsvorgaben der allgemeinen Berufshaftplicht
  • Umfassung aller berufsspezifischen Bestimmungen
  • Abwehr unbegründeter und Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche
  • Kostendeckung der außergerichtlichen und / oder der gerichtlichen Feststellung
  • Möglichkeit der Mitversicherung weiterer Personen

Die Mindestversicherungssumme beträgt mindestens

  • EUR 100.000 für Immobilienmakler,
  • EUR 400.000 für Immobilientreuhänder,
  • EUR 1.000.000 für Bauträger

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Allgemeine Informationen

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Immobilientreuhänder

Der Versicherungsschutz umfasst die Deckungsvorgaben zur gesetzlichen Pflichtversicherung, sowie darüber hinausgehende Deckungen – Auszug aus dem Deckungsumfang:

Vertragspartner
Allianz Global Corporate & Specialty SE via Höher Insurance Services GmbH ist zum Dienstleistungsverkehr berechtigter EWR-Versicherer in Österreich. Sie schließen den Versicherungsvertrag mit den Versicherern über diese Zeichnungsagentur (Höher Insurance Services GmbH – www.hoeher.info) mit Abschlussvollmacht ab.

Rechtsgrundlage / Gerichtsstand / Vertragsart
Österreichisches Recht / Österreich / Einzelvertrag

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
aufrechte Gewerbeberechtigung/Konzession laut versichertem Risiko

Wichtige Information zum Deckungsumfang für Immobilienmakler

Grundlage zur Prämienberechnung
Immobilienmakler und -verwalter: Jahresumsatz bzw. Einnahmen aus der versicherten Tätigkeit wie Honorare, Provisionen usw.

Bauträger: Berechnungsgrundlage ist der Rohertrag (= Umsatzerlöse abzüglich der Baukosten und der Anschaffungskosten für Grund und Boden, der im Umsatzerlös enthaltenen Immobilien)

Deckungssumme (Versicherungssumme)

  • ab EUR 100.000 (Jahreslimit 3fach) für Immobilienmakler
  • ab EUR 400.000 (Jahreslimit 3fach) für Immobilienverwalter
  • ab EUR 1.000.000 (Jahreslimit 3fach) für Bauträger

Selbstbehalt (fix in jedem Schadenfall)

ab EUR 1.500

  • Erhöhung möglich auf EUR 5.000 für Immobilienmakler
  • Erhöhung möglich auf EUR 20.000 für Immobilienverwalter
  • Erhöhung möglich auf EUR 50.000 für Bauträger

Wenn z. B. ein Bauträger, der auch Immobilienmakler und –verwalter ist, einen Selbstbehalt von EUR 50.000 wünscht, kommt bei Schäden aus dem Immobilienmaklerbereich der dafür höchstmögliche Selbstbehalt von EUR 5.000 und bei Schäden aus dem Immobilienverwalterbereich von EUR 20.000 zur Anwendung und NUR bei Schäden aus dem Bereich Bauträger gilt ein Selbstbehalt von EUR 50.000!

Vorhaftung / Vordeckung
ab Beginn der versicherten Tätigkeit

Nachhaftung / Nachdeckung

  • 10 Jahre
  • Unbegrenzte Nachdeckung (gegen Mehrprämie)

Örtlicher Geltungsbereich
Weltweit (ausgenommen USA und Kanada)

Vertragslaufzeit
1 Jahr

Vertragsgrundlagen
– Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden 2020 (AVBV 2020)
– Berufshaftpflichtversicherung für Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger) 01/2019

Versicherungsumfang
Versichert ist, nach Maßgabe der vereinbarten Versicherungsbedingungen, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie ausdrücklich mitversicherte Personen aus von diesen oder deren Erfüllungsgehilfen schuldhaft zugefügten Vermögensschäden Dritter aus ihrer (bzw. ihren) gewerblich oder aufsichtsrechtlich befugt ausgeübten Tätigkeit(en) gem. § 117 GewO als:

  • Immobilienmakler
  • Immobilienverwalter
  • Bauträger

Versichertes Risiko
Das versicherte Risiko umfasst alle befugt ausgeführten Tätigkeiten der Versicherungsnehmerin/ des Versicherungsnehmers im Rahmen der Gewerbeordnung und sonstiger österreichischer Aufsichtsbestimmungen (wie z. B. des BWG oder der sonstigen auf diese Berufsgruppe anwendbaren beruflichen Ausübungsvorschriften.

Gegenstand des Deckungsanspruches
Gegenstand des Deckungsanspruches des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer sind folgende Leistungen, die der Versicherer im Versicherungsfall übernimmt:

  • die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen
  • die Deckung von Kosten der außergerichtlichen und / oder der gerichtlichen Feststellung und Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung bzw. (anteilig) soweit eine solche geltend gemacht wird.

Versicherte Personen
Versicherte Personen sind der Versicherungsnehmer und als Dienstnehmer beschäftigte Dritte. Nur bei besonderer Vereinbarung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die persönliche Schadenersatzverpflichtung von Subunternehmern, sonstigen selbständigen Erfüllungsgehilfen und Substituten.

Die zuvor gemachten Angaben sind Auszüge aus den Bedingungen und dem Tarif und sind daher unverbindlich und vorbehaltlich und stellen auch kein konkretes Angebot dar. Für ein konkretes Angebot senden Sie uns bitte den entsprechenden Fragebogen/Antrag, auf dessen Basis werden wir Ihnen ein konkretes Angebot zukommen lassen.

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